Rechtsprechung
   BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9359
BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97 (https://dejure.org/1997,9359)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.1997 - 3 St 3/97 (https://dejure.org/1997,9359)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 1997 - 3 St 3/97 (https://dejure.org/1997,9359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 1, § 129a Abs. 1, 3
    Werben für terroristische Vereinigung - Versuchte Anstiftung zur Gründung einer terroristischen Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2542
  • NStZ 1998, 250 (Ls.)
  • JR 1999, 81
  • BayObLGSt 1997, 158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.03.1995 - 3 St 13/94
    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    So, wie der Gesetzgeber einerseits der geringeren kriminellen Intensität des bloßen Werbens für eine derartige Vereinigung im Vergleich zur Gründung oder der mitgliedschaftlichen Beteiligung durch einen gesonderten, milderen Strafrahmen (§ 129 a Abs. 3 StGB ) Rechnung getragen hat, ist andererseits zu berücksichtigen, daß wegen der weitgefaßten Tatbestandsbeschreibung, die auch die sogenannte Sympathiewerbung umfaßt (vgl. hierzu BGHSt 28, 26/28), eine einschränkende Auslegung geboten ist (BGHSt 33, 18; BayObLGSt 1995, 57/58).

    Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, der Angeklagte benütze den bereits legendären Ruf der RAF als Symbol (Kennzeichen) für eine auf diese Art besonders provozierend und drastisch zum Ausdruck gebrachte eigene Protesthaltung, die sich gegen die "BRD" richtet, soweit diese Staatsmacht verkörpert (BayObLGSt 1995, 57/59).

  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    Deshalb ist eine spätere Verurteilung des Angeklagten bei vorläufiger Tatbewertung (BGHSt 23, 304/306) nicht zu erwarten (LR/Rieß StPO 24. Aufl. § 203 Rn. 15).
  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    Eine hierfür erforderliche durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung und zwar äußerlich durch die Rohheit des Ausdrucks oder inhaltlich durch den Vorwurf eines schimpflichen Verhaltens oder Zustands (LK/Laufhütte § 90 Rn. 8) liegt noch nicht vor, da die BRD damit zwar als nationalistisch/totalitär, aber noch nicht als Unrechtstaat bezeichnet bzw. mit dem Nazi-Regime gleichgesetzt wird (BayObLG Beschluß vom 8.9.1988 RReg 5 St 96/88; HansOLG JZ 1979, 118, Tröndle StGB 48. Aufl. § 90 a Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    So, wie der Gesetzgeber einerseits der geringeren kriminellen Intensität des bloßen Werbens für eine derartige Vereinigung im Vergleich zur Gründung oder der mitgliedschaftlichen Beteiligung durch einen gesonderten, milderen Strafrahmen (§ 129 a Abs. 3 StGB ) Rechnung getragen hat, ist andererseits zu berücksichtigen, daß wegen der weitgefaßten Tatbestandsbeschreibung, die auch die sogenannte Sympathiewerbung umfaßt (vgl. hierzu BGHSt 28, 26/28), eine einschränkende Auslegung geboten ist (BGHSt 33, 18; BayObLGSt 1995, 57/58).
  • OLG Koblenz, 27.01.1989 - OJs 10/88
    Auszug aus BayObLG, 27.11.1997 - 3 St 3/97
    Der Senat vermag auch nicht zu erkennen, weshalb die Annahme, die auf den Gesetzestext gestützte Feststellung, ein Werben i. S. des § 129 a StGB setze eine existente terroristische (oder kriminelle) Vereinigung voraus (Lackner § 129 Rn. 7; KG StV 81, 525; OLG Koblenz StV 89, 205), "eine einengende Auslegung der Tätigkeitsform des Werbens" darstellen soll.
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    (2) Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei dem - ähnlich wie § 85 Abs. 2 StGB aufgebauten und formulierten - § 129a Abs. 5 StGB in ständiger Rechtsprechung (ebenfalls) die objektive Existenz einer terroristischen Vereinigung vorausgesetzt wird (so - unter Hinweis auf den "eindeutigen Wortlaut" - ausdrücklich BayObLG, Beschl. v. 27.11.1997 - 3 St 3-97 = NJW 1998, 2542 f.; i.E. ohne nähere Erläuterung ebenso KG, Beschl. v. 02.07.1981 - (1) 2 OJs 20/80 = StV 1981, 525 ff. und auch BGH, Beschl. v. 16.5.2007 - AK 6/07 u. StB 3/07 = NJW 2007, 2782 Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht